Die richtige Autoversicherung

Wer viel unterwegs ist, sollte Wert auf eine individuell auf sein Fahrverhalten und seine Fahrzeugklasse abgestimmte KFZ-Versicherung legen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gibt es noch die Möglichkeit, bei einem neuwertigen Fahrzeug dieses vor Parkschäden oder selbstverursachten Beeinträchtigungen zu schützen. Dabei sind bei den einzelnen Anbietern nicht nur Unterschiede in der Prämienberechnung festzustellen, sondern auch die tariflich festgelegten Leistungen können differieren. Ein Blick auf die Website autoversicherung-vergleich.de kann hier finanzielle Sparmöglichkeiten aufzeigen.

Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden aus einem Unfall ab
Verursacht ein KFZ-Lenker einen Unfall werden Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten bei Invalidität und Sachschäden am Fahrzeug oder an Objekten durch die EU-weit einheitlich vorgeschrieben Pflichtversicherung übernommen. In der Versicherungsleistung ist der betroffene Fahrzeuglenker allerdings nicht beinhaltet. Die Beiträge sind in regelmäßigen Beträgen monatlich, quartalsweise oder jährlich zu entrichten und sind oft komplett der Willkür der Versicherungsunternehmen ausgesetzt. Lediglich statistische Merkmale wie Fahrzeugklasse und Regionalklasse des Zulassungsorte sind statistische Werte, die zur Bemessung herangezogen werden können. Einige Versicherungsunternehmen haben hier spezielle Angebote für Vielfahrer, Senioren oder Studenten im Angebot.

Für Neuwagen lohnt sich eine Kaskoversicherung
Wer sich einen neuwertigen Wagen anschafft, der sollte den Abschluss einer Vollkaskoversicherung überdenken. Denn mit diesem Schutz werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, die entweder durch einen Unfall selbstverschuldet sind oder durch Vandalismus entstehen können. Leasingunternehmen verknüpfen die Finanzierung eines Neuwagens oft mit der Bedingung einer Kaskoversicherung, die im Laufe der Vertragsdauer meist auf eine Teilkaskoversicherung reduziert werden kann. Hier ist neben den vorgeschriebenen Beiträgen die Höhe des Selbstbehaltes zu beachten, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen ist und bei den einzelnen Anbietern erhebliche Differenzen aufweisen kann. Allerdings werden wie auch bei der gesetzlichen Haftpflichtversicherung schadensfreie Zeiträume durch Anerkennung gewisser Bonusstufen ausgeglichen. Damit die Kaskoversicherung den entstandenen Schaden auch tatsächlich übernimmt, muss der Versicherungsnehmer gewisse Kriterien erfüllen bzw. Vorgaben des Dienstleisters erfüllen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nur gesetzeskonform verwendet werden darf und Fahrten ohne Fahrerlaubnis verboten sind. Jetzt rechnen.